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Änderungen 2008

Das ändert sich 2008 für Autofahrer


Autofahrer müssen im Jahr 2008 voraussichtlich erneut tief in die Tasche greifen. Schuld daran sind nicht alleine die von Experten prognostizierten hohen Kraftstoffpreise. Um bis zu knapp 12 Prozent teurer werden beispielsweise auch die TÜV-Gebühren.


Bußgelder verdoppelt

Ernst wird es schon im Frühjahr 2008 für Drängler, Raser sowie Autofahrer, die sich von Alkohol oder Drogen benebelt ans Steuer setzen. Die neuen drakonischen Strafen sind beschlossene Sache und werden von den Bundesländern inzwischen voll mitgetragen. Geändert werden Bußgeldkatalog, die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitsrecht. Meist zahlen die Täter künftig nahezu doppelt so viel Bußgeld wie heute.

Wer in der Stadt 26 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt zahlt statt 60 Euro nun 100. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss mit 240 Euro gleich 90 Euro mehr zahlen als bisher. Außerdem wird bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h ein Fahrverbot verhängt; außerorts liegt die Grenze dafür bei 41 km/h.

Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt 500 Euro – beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1.500 Euro berappen. "Wir wollen viel härter gegen verantwortungslose Fahrer vorgehen, die für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bedeuten", lautet die Begründung des Bundesverkehrsministeriums. Zudem seien die Strafen immer noch günstiger, als im europäischen Ausland. So würden in Großbritannien schon mittlere Tempoverstöße mit 1.500 Euro bestraft. Alkoholtäter drohten bis zu 7.400 Euro. In den Niederlanden sollen die Verkehrsstrafen von April 2008 an generell um 20 Prozent angehoben werden.

Neuer Kampf um "faire" Entschädigung

Mehr Rechte genießen alle Kraftfahrer, die einen Unfall verschulden. Für den Schaden am eigenen Wagen gilt nicht mehr das "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Wer den Schaden grob fahrlässig verursacht, bekommt von seiner Kaskoversicherung eine Teilentschädigung. Entscheidend ist der Grad des Verschuldens. Um die "faire" Entschädigungsquote dürfte öfter heftig gestritten werden.

Doppeltes Recht beim "Falschparken"

Härte dürfen Städte und Gemeinden künftig zeigen, wenn ein Autofahrer behindernd parkt. Hohe Strafen solle es für zugeparkte Feuerwehrausfahrten, U-Bahn-Schächte oder die Störung von Einsatzfahrzeugen geben. Schon mit der aktuellen Änderung des Bußgeldkataloges Anfang 2008 erhöhen sich die Bußgelder für einzelne Parkverstöße um 50 bis 100 Prozent. Trotzdem will die Regierung Mitte des Jahres noch einmal aufsatteln, dabei aber gleichzeitig der Lebenspraxis der Menschen Rechnung tragen. Wo keine Behinderung vorliegt und wenig Verkehr herrscht sollen die Strafen aufgehoben werden. "Wir möchten beim Parkverstößen wieder mehr mit Augenmaß arbeiten", so das Bundesverkehrsministerium.

Versicherung: Bei Kündigung Teil-Beitrag zurück

Besser gestellt sind alle Autofahrer, wenn sie etwa nach einer nicht zufrieden stellenden Schadenregulierung ihrem Versicherer den Laufpass geben wollen. Bisher war dann die gesamte Jahresprämie verloren. Nun muss der Versicherer anteilig abrechnen, so sieht es das neue Versicherungsvertragsgesetz vor.

Besserer Opferschutz bei Unfällen

Opfer einer Unfallflucht erhalten künftig die Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt. Außerdem muss der Fonds der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe, künftig immer eintreten, wenn ein unversichertes Fahrzeug einen Schaden verursacht. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die nach Auskunft des Bundesjustizministeriums noch Ende 2007 mit dem Pflichtversicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wird. Bisher zahlt die Verkehrsopferhilfe bei Fahrerfluchtfällen neben der Entschädigung für Personenschäden nur sonstige Sachschäden, etwa an Kleidung, Ladung, Gepäck oder wenn der Täter einen Zaun oder gar ein Haus rammt und trotzdem unerkannt entkommt. Künftig müssen zusätzlich die Schäden am Fahrzeug des Opfers getragen werden. Dabei gibt es eine wesentliche Einschränkung: Eine Entschädigung für das Auto gibt es nur dann, wenn das Opfer durch die Unfallflucht "erheblich verletzt" wurde.

Die Verkehrsopferhilfe tritt aber auch nach neuem Recht nur ein, wenn bei einem anderen nichts zu holen ist. Wer also sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat, muss somit weiterhin bei einer Fahrerflucht seine Versicherung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich soll eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Schaden gelten. Zudem zahlt die Verkehrsopferhilfe weiterhin, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug als Waffe missbrauchen, selbstmörderisch einen Unfall verursachen oder durch unversicherte motorisierte Fahrzeuge ein Unfall passiert.

Höhere Mindestversicherungssummen


Das neue Pflichtversicherungsgesetz sieht zudem höhere Mindestschutzsumme vor. Für Sachschäden gilt nun eine Grenze von 1 Million Euro je Schadensfall. Bisher lag die Summe bei 500.000 Euro. Bei Schäden ohne Verschulden (Gefährdungshaftung) beträgt die Summe nun 5 Millionen Euro, wenn ein Personenschaden passiert, bisher waren es 600.000 Euro. Bei Sachschäden gilt künftig 1 Million (bisher 300.000) Euro. Insgesamt bleibt es bei einer Höchstdeckung von 7,5 Millionen Euro. Bei so genannten Pflichtverstößen, etwa wenn der Täter bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stand, sind Unfallopfer auf diese Pflichtsummen angewiesen. Die meist deutlich höhere vertragliche Versicherungssumme zählt dann nicht.

Schonzeit für "Auslands-Knöllchen"


Autofahrer, die sich im Ausland ein Bußgeld einhandeln, müssen auch 2008 nicht damit rechnen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird. Grund: Die Bundesregierung "schafft" die seit dem 22. März 2007 überfällig Umsetzung der so genannten "EU-Knöllchen-Richtlinie" aller Voraussicht auch 2008 nicht. Das deutsche Gesetz soll erst zum 01.01.2009 in Kraft treten.

Deutsche Reisende, die im nächsten Jahr im Ausland ein Verkehrsdelikt begehen, dürfen sich aber trotzdem nicht "sicher" fühlen. Einige Staaten kassieren sofort, andere bei der nächsten Einreise. Grundsätzlich sollte man die ausländischen Regeln kennen und sich entsprechend verhalten.

Erste Umweltzonen – Kfz-Besteuerung – Lärmschutz

Ende der freien Fahrt für alle ohne grüne Plakette. Ab Januar werden die ersten Großstätte Umweltzonen einrichten, die nur noch mit einer Umwelt-Plakette befahren werden dürfen. Das ist sind die praktischen Auswirkungen der bereits im März in Kraft getretenen Feinstaubverordnung. Durch die Schaffung von "Umweltzonen" soll der gesundheitsschädliche Feinstaub aus den Autoabgasen eingedämmt werden. Vorreitern sind Berlin, Hannover, Düsseldorf und Köln. Derweil steht ein Termin für die neue Kfz-Besteuerung nach CO2-Ausstoß noch immer nicht fest. Möglicherweise kommt das neue Steuerrecht noch 2008. Laut Bundesverkehrsministerium "werde daran zu Zeit kräftig gearbeitet." Ähnliches gilt für mehr Lärmschutz gegen den Autoverkehr. Hier soll eine Änderung der Straßenverkehrsordnung den Bürger noch 2008 mit wirkungsvollen Maßnahmen mehr Ruhe bringen.

Mofas auf den Radweg – Wohnmobilgespanne dürfen schneller

Außerörtliche Radwege dürfen nun selbst ohne spezielle Beschilderung auch von Mofas benutzt werden. Durch die generelle Freigabe von Radwegen für Mofas sind Zusatzschilder nun unnötig. Die neue Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Gemeinden aber ab 2008 Radwege mit dem Schild "keine Mofas" Zweitakter frei zu halten. Die Geschwindigkeitsregelungen für Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger werden denen von Lkw angeglichen. Künftig dürfen die Freizeitgespanne auch 80 km/h schnell fahren.

Straßen-Rennen erleichtert

Für Radrennen und motorsportliche Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum wird es schon Anfang 2008 leichter sein, eine Genehmigung zu erhalten. Mit der Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung trägt der Veranstalter von Rennen weniger Haftungsrisiken. Sie werde zurück auf Erlaubnisbehörde verlagert.
Webdesign: Norbert Kettenhofen
Letzte Aktualisierung: 09.05.2012 22:37