ABSCHLEPPEN 1
Parkt ein Autofahrer seinen Wagen ordnungsgemäß auf dem Parkstreifen einer Straße, so muss er die Abschleppkosten für das Auto tragen, wenn auf der gegenüberliegenden Seite 15 Autos im Parkverbot stehen, jedoch erst durch das Abstellen des Gefährts eine Behinderung an der Straße entstanden ist und beispielsweise Rettungswagen nicht mehr passieren konnten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg legte ihm die Abschleppkosten und die Gebühren (rund 180 Euro) auf. (AZ:7 K 4920/02)
Webdesign: Norbert Kettenhofen
Letzte Aktualisierung: 02.05.2013 09:01