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Mitführpflicht von Alkoholtests in Frankreich

In Frankreich ist mit Beginn der diesjährigen Ferienreisezeit, konkret ab dem 01. Juli 2012, die Einführung einer Mitführpflicht von Alkoholtest-Sets in Kraftfahrzeugen geplant.

Durch die neue Regelung sollen Autofahrer dazu gebracht werden, sich nach einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Die Details der Regelung sind noch nicht bekannt, da das entsprechende Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde. Nach den bislang vorliegenden Informationen soll die Verpflichtung aber auch für ausländische Autofahrer gelten.

Zuwiderhandlungen gegen die Mitführpflicht können nach einer Übergangsfrist – auch bei Ausländern – mit einem Bußgeld geahndet werden. Aus diesem Grund sollten Frankreichreisende ein solches Set mitführen, auch wenn man sich über dessen Sinn durchaus streiten

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Webdesign: Norbert Kettenhofen
Letzte Aktualisierung: 02.05.2013 09:01