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Reisefreimengen für Kraftstoffe

Immer wieder wird die Frage diskutiert, wieviel Kraftstoff in welchen Behältnissen als Reisefreimengen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Die Bestimmungen zu den Reisefreimengen unterscheiden Rückreisen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat und Rückreisen aus einem EU-Mitgliedsstaat.

Betimmung für eine Rückreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat
Für jedes Motorfahrzeug können Sie die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter abgabenfrei einführen.

Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Als Privatperson können Sie Energieerzeugnisse wie z.B. Benzin oder Dieselkraftstoff in einem anderen Mitgliedstaat der EU für Ihren Eigenbedarf erwerben und grundsätzlich steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Der Kraftstoff muss dabei von Ihnen persönlich befördert werden.

Es ist erforderlich, dass der von Ihnen in das deutsche Steuergebiet mitgebrachte Kraftstoff aus dem "verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr" eines anderen EU-Mitgliedstaats bezogen wurde. Dies bedeutet, dass der Kraftstoff in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits versteuert wurde und auf üblichem Wege, z.B. an einer Tankstelle, käuflich zu erwerben ist.

Kraftstoff dürfen Sie nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat einführen, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet. Es sind jedoch die einzelstaatlichen Bestimmungen über den Besitz und die Beförderung gefährlicher Stoffe einzuhalten.

Weitere Details beim Deutschen Zoll

Unabhängig von den Zollbestimmungen sind die in den jeweiligen Ländern geltenden Vorschriften für die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern einzuhalten. In Deutschland sind ca. 20 Liter erlaubt. Einen Überblick für die Länder in Europa finden Sie unter: Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern

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