Ab dem 1.1.2015 entfällt die Pflicht der Umkennzeichnung von KfZ-Kennzeichnen bei Wohnortwechsel und Halterwechsel.
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Schleswig-Holstein, Hessen). Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.